Die Massnahmen im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus in der Schweiz sind vielfältig – von Liquiditätshilfen für Unternehmen, über die Ausweitung und Vereinfachung der Kurzarbeit bis hin zu finanzieller Unterstützung für den Tourismus. Doch wie umfassend sind die Hilfen, die der Bundesrat zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen beschlossen hat?
Liquiditätshilfen für Unternehmen: Nebst den COVID-Überbrückungskrediten, die derzeit in aller Munde sind, gibt es zusätzlich einen Zahlungsaufschub bezüglich geschuldeter Sozialversicherungsbeiträge, einen Rechtsstillstand gemäss SchKG und die Möglichkeit zur verspäteten Zahlung von Zöllen, Mehrwertsteuern und Lenkungsabgaben ohne Verzugszinsfolgen.
Ausweitung und Vereinfachung Kurzarbeit: Seit Ausbruch des Coronavirus können auch Personen in beherrschender Stellung, befristet Angestellte oder Lehrlinge einen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung geltend machen. Die vorerst nur reduzierte Karenzfrist wurde aufgehoben und es wurde zusätzlich darauf verzichtet, dass Mitarbeiter zuerst ihre Überstunden abbauen müssen, bevor sie eine Entschädigung in Anspruch nehmen dürfen. Zudem wurde selbständigerwerbenden Personen die Möglichkeit zum Bezug von Erwerbsersatz eingeräumt.
Die Einführung neuer Massnahmen und die Schritte zurück zum Regelfall sind auf jeden Fall stets zu berücksichtigen. Wir befinden uns derzeit in einem sehr dynamischen Umfeld.