Die Reform «AHV 21» ist ein weiterer Versuch des Bundesrates, die marode finanzielle Situation der AHV zu verbessern und die Finanzierung der Rentenleistungen bis 2030 zu sichern. Wird die Reform angenommen, werden die vorgesehenen Anpassungen ab 2022 erfolgen. Der Bundesrat hat ein umfangreiches Massnahmenpaket geschnürt und hofft, damit auch das Volk vom akuten Handlungsbedarf überzeugen zu können. Die Massnahmen im Einzelnen:
Das Referenzalter der Frauen für den Altersrücktritt wird nach Inkrafttreten der Vorlage sukzessiv erhöht – jährlich soll eine Erhöhung um 3 Monate erfolgen und auf diesem Weg bis 2026 das Rentenalter 65 auch für Frauen erreicht werden. Bis 2031 will der Bund die Erhöhung des Referenzalters mit Ausgleichsmassnahmen von 700 Millionen Franken begleiten. Diese werden insbesondere dazu eingesetzt, tiefere Kürzungssätze bei einem frühzeitigen Rentenbezug zu gewähren und die Renten für Frauen mit tiefem bis mittlerem Einkommen aufzustocken, sofern der Rentenbezug im Alter 65 erfolgt.
Gleichzeitig soll die AHV flexibler werden und sich – ähnlich wie die Pensionskasse – an unterschiedliche Bedürfnisse der künftigen Rentner anpassen lassen. So sollen die Rentenzahlungen künftig auch nur zum Teil aufgeschoben oder vorbezogen werden können. Aktuell ist lediglich ein Bezug oder Aufschub der Gesamtrente möglich. Nach der Reform wird der Rentenbezug frühestens ab Alter 62 und bis spätestens Alter 70 möglich sein. Die AHV-Beiträge, welche nach Erreichen des Referenzalters einbezahlt werden, können neu zudem zu einer höheren Rente führen.
Der Bundesrat hat die Botschaft bereits im Sommer 2019 verabschiedet. Im Rat wurde das Geschäft bis dato jedoch noch nicht behandelt.