Abstimmung

Erhöhung der Kinderabzüge – Abstimmung vom 27. September 2020

Am 27. September 2020 stimmt das Stimmvolk über die Erhöhung der Kinderabzüge ab. Der Bundesrat will mit der Erhöhung des allgemeinen Kinderabzuges und des Kinderdrittbetreuungsabzuges die Familien bei der Direkten Bundessteuer stärker entlasten.

Ende September 2020 wird die Referendumsabstimmung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer stattfinden. Das Schweizer Stimmvolk soll dabei sowohl über die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzuges als auch die Erhöhung des zulässigen Steuerabzuges für die Kosten der Drittbetreuung von Kindern befinden.

Der allgemeine Kinderabzug liegt auf Ebene der Bundessteuern aktuell bei CHF 6'500.00 und soll durch die neue Vorlage auf CHF 10'000.00 pro Jahr und Kind erhöht werden. Durch den höheren Abzug sollen Familien unabhängig der gewählten Betreuungsform steuerlich entlastet werden.

Zudem soll der maximale Abzug für Drittbetreuungskosten von heute CHF 10'100.00 pro Jahr und Kind auf neu maximal CHF 25'000.00 steigen. Dadurch will der Bundesrat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.

Durch die Erhöhung der beiden Abzugsmöglichkeiten rechnet der Bund mit Steuerausfällen von rund CHF 380 Millionen pro Jahr, wovon die Kantone rund CHF 80 Millionen tragen müssten. Allerdings wird davon ausgegangen, dass aufgrund der höheren Abzüge der Beschäftigungsgrad ansteigen dürfte und dadurch die Steuerausfälle langfristig kompensiert werden könnten. Indirekt sollen dadurch alle Bevölkerungsschichten von der Anpassung profitieren.

In Anbetracht der aktuellen Corona-Situation werden die zu erwartenden Steuerausfälle geringer ausfallen. Die Vorlage dürfte es aber vor dem Volk erfahrungsgemäss eher schwer haben, weisen doch Abstimmungen mit Steuereinbussen in Krisensituationen tendenziell eher tiefe Erfolgsaussichten auf.

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