Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Treuhanddienstleistungen und beraten Sie in allen gängigen Unternehmensfragen.
Mit unseren Prüfungsdienstleistungen bezwecken wir, Ihre Finanzberichterstattung verlässlich auszugestalten und die Aussagekraft Ihrer Jahresrechnung zu erhöhen.
Wir erkennen Optimierungspotenzial und Risiken – gerne überspringen wir mit Ihnen zusammen die Steuerhürde.
Gewinnsteuern Zürich
Anstehende Reduktion(en) des Gewinnsteuersatzes im Kanton Zürich
Nachdem das Zürcher Stimmvolk dem Vorschlag zur Umsetzung der Steuervorlage 17 im Kanton Zürich mit einer Mehrheit von 56% zugestimmt hat, haben die meisten Änderungen ihre Inkraftsetzung bereits am 1. Januar 2020 erfahren. Nun steht aber die erste Gewinnsteuersatzreduktion für nächstes Jahr an.
Das Zürcher Stimmvolk hat der Umsetzung der Steuervorlage 17 und der damit einhergehenden kantonalen Gesetzesänderung zugestimmt. Die entsprechenden Änderungen des Steuergesetzes traten per 1. Januar 2020 in Kraft und hatten unterschiedliche Auswirkungen auf die Unternehmensbesteuerung im Kanton Zürich, worauf an dieser Stelle nicht weiter eingegangen wird.
Per 1. Januar 2021 wird nun jedoch der Gewinnsteuersatz von derzeit 8% auf 7% reduziert (einfache Staatssteuer). Über eine allenfalls weitere Reduktion auf 6%, welche per 1. Januar 2023 umgesetzt würde, hat der Kantonsrat zu befinden.
Die anstehende(n) Gewinnsteuersatzreduktion(en) im Kanton Zürich sind bei der Unternehmenssteuerplanung zu berücksichtigen.
Wenn Sie auf «Alle Cookies akzeptieren» klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Navigation auf der Website zu verbessern, die Nutzung der Website zu analysieren und unsere Marketingaktivitäten zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.