Covid-19-Kredite

Zinssatzerhöhungen bei den Covid-19-Krediten

An der Bundesratssitzung vom 29. März 2023 wurde eine Erhöhung der Zinssätze auf Covid-19-Kredite beschlossen. Die entsprechende Verordnung des Bundes sieht eine Inkraftsetzung bereits auf den 31. März 2023 vor.

Während beim Start der Finanzhilfen im Jahr 2020 mit einem Zinssatz von 0.00% für Kredite bis CHF 500'000 sowie einem Zinssatz von 0.50% für Kredite über CHF 500'000 operiert wurde und diese in den Überprüfungsperioden 2021 und 2022 so belassen wurden, sah sich der Bund aufgrund des aktuellen Zinsumfeldes nun veranlasst, die Zinsen anzuheben. Neu werden die Zinssätze per 31. März 2023 auf 1.50% für Kredite bis CHF 500'000 und auf 2.00% für Kredite über CHF 500'000 angehoben. Das bedeutet, dass diese erhöhten Zinsen bereits ab dem 1. April 2023 verrechnet werden - der Bund gewährt diesbezüglich keinen allzu langen Vorlauf.

Mit der Zinserhöhung wird ein Anreizsystem geschaffen, das eine frühzeitige Rückzahlung der Covid-19-Kredite fördert. Dem ursprünglichen Zweck der kurzfristigen Liquiditätsüberbrückung sowie der Vorbeugung allfälliger Kreditausfälle wird dadurch Rechnung getragen.

Haben Sie Fragen bezüglich des weiteren Vorgehens hinsichtlich Ihrer Covid-19-Kredite, so unterstützen wir Sie gerne im Rahmen unserer Unternehmensberatung.

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